AfA — die Abschreibung als Steuerhebel
Die Absetzung für Abnutzung verteilt die Anschaffungskosten des Gebäudes über die Nutzungsdauer und macht sie Jahr für Jahr als Werbungskosten geltend. Üblich sind 2 % pro Jahr, bei bestimmten Neubauten 3 %; abschreibbar ist nur der Gebäudeanteil, nicht der Grund und Boden.
Weil der Bodenrichtwert-Split die AfA-Basis bestimmt, übernimmt das Rendite-Tool diese Aufteilung und berechnet die jährliche Abschreibung samt resultierender Steuerersparnis mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz.